Finanzielles


Die Tagesfamilie wird vom Verein nach arbeitsrechtlichen Bedingungen angestellt und erhält eine einheitlich geregelte Entschädigung. 

 

  • Das Inkasso d.h. die Verrechnung des Betreuungsaufwandes und die Auszahlung der Entschädigung an die Tagesfamilien wird von unserer Kassiererin vorgenommen.
  • Die Betreuungsperson erhält ihre Entschädigungen, unabhängig von den Beiträgen der abgebenden Eltern.
  • Die Inkassostelle übernimmt ebenfalls die Abrechnungen mit AHV und IV, sowie der Unfall- und Haftpflichtversicherung. Betreuungspersonen in Tagesfamilien die mehr als 8 Arbeitsstunden pro Woche tätig sind, werden vom Arbeitgeber (Verein) auch gegen Nichtbetriebsunfälle versichert.
  • Sie führt eine Statistik über die geleisteten Arbeitsstunden