Finanzielles

Die abgebenden Eltern haben einem nach Ihrem Einkommen abgestuften Betrag zu entrichten.

 

Die Tagesfamilie wird vom Verein nach arbeitsrechtlichen
Bedingungen angestellt und erhält eine einheitlich geregelte
Entschädigung.
 

  • Das Inkasso d.h. die Verrechnung des Betreuungsaufwandes und die Auszahlung der Entschädigung an die Tagesfamilien wird von unserer Kassiererin vorgenommen.

 

  • Die Tagesmutter erhält ihre Entschädigungen, unabhängig von den Beiträgen der abgebenden Eltern.

 

  • Die Inkassostelle übernimmt ebenfalls die Abrechnungen mit AHV und IV, sowie der Unfall- und Haftpflichtversicherung. Tagesmütter die mehr als 8 Arbeitsstunden pro Woche tätig sind, werden vom Arbeitsgeber (Verein) auch gegen Nichtbetriebsunfälle versichert.

 

  • Sie führt eine Statistik über die geleisteten Arbeitsstunden.

 

Tarifliste
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Statuten Tagesfamilien March Höfe
Statuten 06.pdf
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